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7. Die Bedeutung des Islams im gesellschaftlichen
Leben
7.1. Die Familie
Muslimische Männer und Frauen sollen heiraten
und sich mehren, denn am jüngsten Tag möchte der Prophet mit einer
gewaltigen Zahl von Muslimen vor allen anderen Völkern glänzen. Es
besteht kein Zwang, aber es wird mit wohlwollen gesehen, wenn man heiratet und
Kinder zeugt, da dies die Gemeinschaft der Gläubigen stärkt. Ansonsten
hat man ein keusches Leben zu führen. Dem Koran zufolge sind Mann und Frau
vor Gott gleichwertig, doch wegen ihrer "natürlichen" Unterschiede fallen
ihnen auf Erden verschiedene, nach islamischen Verständnis durchaus
gleichrangige, gesellschaftliche Rollen zu. Der Mann als Familienoberhaupt hat
gegenüber der Frau und den Kindern umfangreiche Pflichten zu erfüllen.
Daher darf er von der Frau Gehorsam verlangen und Zuwiderhandlungen sogar durch
körperliche Züchtigung bestrafen.
Bei einer Hochzeit ist ein "Kaufpreis" zu
entrichten, die erste Hälfte direkt vom Bräutigam an die Braut, die
andere Hälfte bei Tod oder Scheidung. Die Frau darf selbst über ihr
Vermögen verfügen. Auch kann die Frau, wenn schwerwiegende Gründe
wie Pflichtvernachlässigung, Impotenz oder Ehebruch vorliegen, sich
scheiden lassen. In vorislamischer Zeit wurde der "Kaufpreis" an die Eltern der
Braut entrichtet und die Braut galt dadurch auch als Eigentum des Mannes. Sie
besaß nichteinmal das Recht auf ihre Kinder, woran sich auch in einigen
fundamentalistisch geprägten, islamischen Ländern bis heute nichts
geändert hat.
7.2. Die Stellung der Frau in der islamischen
Gesellschaft
Die islamische Welt umfaßt heute mehr als 40
Nationalstaaten, die sich in Geschichte und Geographie, Kultur und Politik
ungemein unterscheiden.
Ebenso unterschiedlich ist die Situation der
Frauen. Die heiligen Texte des Korans geben widersprüchliche Aussagen
über die Stellung der Frau. Es verhält sich da mit dem Koran kaum
anders, als mit dem Alten oder Neuen Testament. Das Frauenbild , das aus den
religiösen Texten herausgefiltert wird, hängt also vom Standpunkt des
Betrachters und der Betrachterin im Hier und Heute ab. Nicht nur in islamischen,
sondern auch in christlichen oder jüdischen Gesellschaften gab es
traditionell eine Zurücksetzung der Frau; in islamischen Staaten wiegt sie
besonders schwer, weil dort die Tradition heute noch eine wichtige Rolle spielt.
Die Ehefrau schuldet ihrem Mann, der das Oberhaupt der Familie ist, Gehorsam im
Haus, in ihrer sexuellen Beziehung und in der Öffentlichkeit. Nach der
Überlieferung des Propheten ist die beste Frau die, die ihren Mann
betört, wenn er sie ansieht, die ihm gehorcht, wenn er ihr befiehlt, die
ihm treu bleibt und sein Vermögen nicht verschwendet, wenn er nicht
anwesend ist. Die Frau, die sich weigert, den Geschlechtsakt zu vollziehen, ist
ungehorsam und wird doppelt bestraft: auf Erden und im Himmel. Das islamische
Recht billigt dem Mann zu, in bestimmten Fällen den Unterhalt zu entziehen,
auch wenn er im Prinzip dazu verpflichtet ist. Auch billigt der Koran dem Mann
ein Züchtigungsrecht gegenüber seiner Frau zu. Im Koran ist weiterhin
zu lesen: “Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie von
Natur vor diesen ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem
Vermögen gemacht haben. ... Und wenn ihr fürchtet, daß
(irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett
und schlagt sie!” (Koran 4:34) Eine der Strafmaßnahmen gegen die
ungehorsame Frau ist beispielsweise die Verstoßung. Die Ausnahmen, in
denen die Frau ihrerseits die Scheidung beantragen kann sind auf sexuelle
Impotenz, unberechtigte Nichtgewährung von Unterhalt, Ehebruch und
unheilbare Erkrankung beschränkt. Selbst hier ist der Ermessensspielraum
des urteilenden Richters groß: stets liegt die Beweislast bei der Frau.
Die Verstoßung, die bis heute praktiziert wird, ist alleiniges Recht des
Mannes. Sie kann auch durch einen Richter erfolgen, ist aber nicht gesetzlich
vorgeschrieben. Ein garantiertes, uneingeschränktes Recht auf Unterhalt
besitzt die Frau nicht. Die Polygamie, die Vielehe eines Mannes mit mehreren
Frauen, existiert bei arabischen Muslimen noch immer. In ca. 2 Prozent der
arabischen Ehen herrscht Polygamie, die die Vorherrschaft des Mannes in der
Familie festigt.
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