|
||||||||||||||
| ISBN: 3423050012 ISBN: 3423050012 ISBN: 3423050012 ISBN: 3423050012 | ||||||||||||||
|
Wir empfehlen: | |||||||||||||
Auch das Erbrecht schreibt die ökonomische
Abhängigkeit der Frau fest: die Töchter erben die Hälfte dessen,
was den Söhnen zusteht. Die Witwe bekommt nur die Hälfte dessen, was
dem Witwer vom Vermögen der verstorbenen Ehefrau
gebührt.
Die Trennung der Geschlechter ist einer der
Grundpfeiler der muslimischen Gesellschaftsordnung. Der häusliche Bereich
ist das Territorium der Frau und die Öffentlichkeit gehört zur
Domäne des Mannes. Jede Überschreitung seitens der Frauen wird von den
Männern als Provokation empfunden. Seit sich die Frauen den Zugang zu
formalen Wissen und zur Berufstätigkeit erobern, sind sie in den
öffentlichen Raum vorgestoßen. Bis heute haben sich die Männer
von diesem Schock nicht erholt. Die Regelverletzung hat ihre Identität bis
ins Mark getroffen. Die Ehe des Mannes hängt von der Kontrolle ab, die er
über die Sexualität seiner Ehefrau ausübt, sowie von der
Produktivität ihrer Geschlechtsorgane. Frauen in der Öffentlichkeit
bedrohen die Familienehre und stellen die männliche Autorität und
Kontrolle in Frage.
Die Geschlechtertrennung, das heißt die
Verbannung der Frau aus dem öffentlichen Raum, äußert sich auch
durch das Tragen des Schleiers. Frauen und Mädchen tragen ihn zumeist nach
der Geschlechtsreife. Zum Thema Schleier heißt es im Koran: “
Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der
Gläubigen, sie sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand
(über den Kopf) herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet,
daß sie (als ehrbare Frauen) erkannt und daraufhin nicht belästigt
werden.” (Koran 33:59) Andere Koranverse variieren das Thema, ohne
jemals explizit vom Gesichtsschleier zu sprechen. Wie bei vielen Koranstellen
ist auch hier die Interpretation offen und von Land zu Land verschieden. Weder
der Koran, noch die Überlieferungen verbieten es den Frauen,
berufstätig zu sein. Aber das Festhalten an ihrer traditionellen Rolle im
Haus setzt der Erwerbsarbeit außer Haus enge Grenzen. Sie braucht
dafür die Genehmigung des Mannes oder des Vormundes. Sie soll
möglichst nur mit Frauen zusammenarbeiten und darf keine Stellung
einnehmen, in der sie Männern Weisungen erteilt. Nur wirtschaftliche Not
gilt als ausreichender Grund für eine
Erwerbstätigkeit.
Die gesellschaftliche Wirklichkeit hat diese
Rechtskonstruktion längst überholt. So haben Frauen in Ägypten
und in den Maghrebstaaten fast alle Bereiche der Erwerbstätigkeit erobert.
Hohe politische Ämter bleiben ihnen jedoch verwehrt. So bleiben
Richterämter oder Posten in der Staatsanwaltschaft ägyptischen Frauen
auch weiterhin verschlossen: Erstens gebe es genügend qualifizierte
Männer und zweitens fehle es den Frauen an der erforderlichen
Nervenstärke. Zudem seien sie wegen ihrer monatlichen Menstruationsphasen
starken Stimmungsschwankungen unterworfen.
Heute sind Frauen zwischen despotischen Regimen
(alleinherrschende Regierung) und islamischen Demagogen (negativ:
Volksverführer, der eine unpolitische Menschenmasse im Sinne seiner Ziele
zu manipulieren und zu mobilisieren versucht) eingezwängt, die
Errungenschaften ihres langen Kampfes um Gleichberechtigung sind
bedroht.
|
||||||||||||||
| |<< First < Previous Index Next > Last >>| | ||||||||||||||
|
Back to the topic site: StudyPaper.com/Startseite/Gesellschaft/Religion External Links to this site are permitted without prior consent. Publication List: Islam | ||||||||||||||
| Home | deutsch | Set bookmark | Send a friend a link | Copyright © | Impressum | ||||||||||||||