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Der Islam

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7.3. Feste und Feiertage des islamischen Jahres

Von allen Muslimen gemeinsam werden nur zwei Feste gefeiert, die jeweils drei Tage lang dauern:
Das Opferfest "Id el - adah", es erinnert daran, daß Gott Abraham befahl, einen seiner Söhne (nach islamischer Auffassung Ismail und nicht Isaak) zu töten. Als Abraham seinen starken Glauben bewies, ließ Gott anstelle des Sohnes ein Lamm opfern. Das Fest beginnt jeweils am 10. Tag des Pilgermonates. Jede Familie, die es sich leisten kann, schlachtet ein Schaf, Rind oder Kamel. Zwei Drittel des Fleisches sind davon für die Armen bestimmt.
Das Fest des Fastenbrechens "Id el - fitr" wird am Ende des Fastenmonats Ramadan gefeiert.

7.4. Vergnügungen und Alkohol

Der Genuß von Alkohol, insbesondere von Wein, ist dem Koran zufolge nicht verboten, sondern lediglich nur abzulehnen. Ein Verbot hätte sich auch kaum durchsetzen lassen, wenn die strengen Sittenwächter den Arabern den Weindurst nicht ausgetrieben hätten. In Saudi - Arabien stehen auf Alkoholgenuß Prügelstrafe und Gefängnis. Auch weltliche Vergnügungsveranstaltungen, wie z.B. Diskotheken und Kinos, sind verpönt und in streng - islamischen Ländern unter Strafandrohung verboten. Erlaubt sind Musik und Tanz hingegen bei religiösen oder familiären Festen wie bei Hochzeiten oder dem Ende des Ramadan.

7.5. Das Verhältnis der islamischen Gesellschaft zu Randgruppen
(Homosexualität und Prostitution)

Der Islam verurteilt Homosexualität als eine Form der Unzucht. Prostitution ist ebenfalls strafbar. Das islamische Recht sieht hierfür allerdings keine Sanktionen vor. Außerdem verboten sind außerehelicher Geschlechtsverkehr und Selbstbefriedigung. Das ist ein Grund dafür, weshalb gesellschaftliche Randgruppen in islamischen Ländern unter Androhung schwerster Strafen verfolgt werden. So kann zum Beispiel eine Frau, die Ehebruch begangen hat, öffentlich gesteinigt werden.

7.6. Die Auswirkungen des islamischen Rechts auf das tägliche Leben

Das islamische Strafrecht stützt sich in Teilen auf das ältere arabische Stammesrecht, weist jedoch mehrere Neuerungen auf. So wurde etwa die bis dahin übliche Blutrache verboten. Dennoch bleibt es bei der Todesstrafe und der körperlichen Verstümmelung nach dem Grundsatz: "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Gleiches wurde und wird unter richterlicher Aufsicht mit Gleichem oder sogar Schlimmeren vergolten. Mildernde Umstände erkannte das Gericht bei vorsätzlich begangenen Straftaten nicht an. Für unbeabsichtigten Totschlag hingegen durfte der Täter nicht mit dem Tode bestraft werden. In solchen Fällen wurde ein "Blutgeld" an die Familie des Opfers fällig. Die Strafgesetze der Scharia beinhalten zwei Gruppen von Strafen: die Hadd - Strafen wie z.B. Unzucht, Verleumdung, Alkoholgenuß, Diebstahl und Straßenraub und die Tazir - Strafen, die bei Delikten angewendet werden, bei denen göttliche Gebote verletzt wurden. Das Strafmaß liegt bei diesen im Ermessen des Richters. Eine Strafe kann aber auch durch Reue des Schuldigen abgewendet werden. Die Hadd - Strafen werden, falls der angeklagte im Sinne des islamischen Prozeßrechtes überführt ist, auf jeden Fall angewendet. Die vorgesehenen Strafen variieren zwischen Auspeitschung oder Steinigung im Falle von Unzucht oder Ehebruch, Tod durch das Schwert bei Mord, Kreuzigung bei Raubmord und Amputation von Gliedmaßen bei Diebstahl. Reue oder z.B. die Rückgabe des gestohlenen Eigentums führen bei dieser Art von Strafe nicht zu deren Abwendung. Die Hadd - Strafen sind direkt dem Koran entnommen. Dieses traditionelle islamische Strafrecht wird heute nur noch in wenigen Ländern, wie etwa Saudi - Arabien, angewendet. Die meisten islamischen Staaten haben sich Rechtssysteme nach westlichen Vorbild gegeben. Fundamentalistische Bestrebungen zielen aber in vielen Ländern, wie etwa Ägypten, auf die Wiedereinführung der Scharia, denn "Allah allein ist der Gesetzgeber, der Stifter der Scharia". Dieses Gesetz ist ein für allemal geschaffen, was dazu führt, daß Neuerungen in Rechts- und Moralauffassungen, die die heutige Zeit nötig machen, oftmals von Proteststürmen der geistlichen Führungsschicht und der traditionalistischen Volksmassen begleitet werden.
  
Familienleben im Islam: Traditionen, Konflikte, Vorurteile (HERDER spektrum)
von Rita Breuer
Siehe auch:
Islam: Wissen was stimmt (HERDER spektrum)
Islam erleben: Muhammad, Koran, Glaubensinhal...
Frauen und die Scharia: Die Menschenre...
Sexualität und Körperpraxis im Islam
Mein Mann ist Ägypter: 15 Frauen erzählen aus...
 
   
 
     
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