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7.3. Feste und Feiertage des islamischen
Jahres
Von allen Muslimen gemeinsam werden nur zwei Feste
gefeiert, die jeweils drei Tage lang dauern:
Das Opferfest "Id el - adah", es erinnert daran,
daß Gott Abraham befahl, einen seiner Söhne (nach islamischer
Auffassung Ismail und nicht Isaak) zu töten. Als Abraham seinen starken
Glauben bewies, ließ Gott anstelle des Sohnes ein Lamm opfern. Das Fest
beginnt jeweils am 10. Tag des Pilgermonates. Jede Familie, die es sich leisten
kann, schlachtet ein Schaf, Rind oder Kamel. Zwei Drittel des Fleisches sind
davon für die Armen bestimmt.
Das Fest des Fastenbrechens "Id el - fitr" wird am
Ende des Fastenmonats Ramadan gefeiert.
7.4. Vergnügungen und Alkohol
Der Genuß von Alkohol, insbesondere von Wein,
ist dem Koran zufolge nicht verboten, sondern lediglich nur abzulehnen. Ein
Verbot hätte sich auch kaum durchsetzen lassen, wenn die strengen
Sittenwächter den Arabern den Weindurst nicht ausgetrieben hätten. In
Saudi - Arabien stehen auf Alkoholgenuß Prügelstrafe und
Gefängnis. Auch weltliche Vergnügungsveranstaltungen, wie z.B.
Diskotheken und Kinos, sind verpönt und in streng - islamischen
Ländern unter Strafandrohung verboten. Erlaubt sind Musik und Tanz hingegen
bei religiösen oder familiären Festen wie bei Hochzeiten oder dem Ende
des Ramadan.
7.5. Das Verhältnis der islamischen
Gesellschaft zu Randgruppen
(Homosexualität und
Prostitution)
Der Islam verurteilt Homosexualität als eine
Form der Unzucht. Prostitution ist ebenfalls strafbar. Das islamische Recht
sieht hierfür allerdings keine Sanktionen vor. Außerdem verboten sind
außerehelicher Geschlechtsverkehr und Selbstbefriedigung. Das ist ein
Grund dafür, weshalb gesellschaftliche Randgruppen in islamischen
Ländern unter Androhung schwerster Strafen verfolgt werden. So kann zum
Beispiel eine Frau, die Ehebruch begangen hat, öffentlich gesteinigt
werden.
7.6. Die Auswirkungen des islamischen Rechts auf das
tägliche Leben
Das islamische Strafrecht stützt sich in Teilen
auf das ältere arabische Stammesrecht, weist jedoch mehrere Neuerungen auf.
So wurde etwa die bis dahin übliche Blutrache verboten. Dennoch bleibt es
bei der Todesstrafe und der körperlichen Verstümmelung nach dem
Grundsatz: "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Gleiches wurde und wird unter
richterlicher Aufsicht mit Gleichem oder sogar Schlimmeren vergolten. Mildernde
Umstände erkannte das Gericht bei vorsätzlich begangenen Straftaten
nicht an. Für unbeabsichtigten Totschlag hingegen durfte der Täter
nicht mit dem Tode bestraft werden. In solchen Fällen wurde ein "Blutgeld"
an die Familie des Opfers fällig. Die Strafgesetze der Scharia beinhalten
zwei Gruppen von Strafen: die Hadd - Strafen wie z.B. Unzucht, Verleumdung,
Alkoholgenuß, Diebstahl und Straßenraub und die Tazir - Strafen, die
bei Delikten angewendet werden, bei denen göttliche Gebote verletzt wurden.
Das Strafmaß liegt bei diesen im Ermessen des Richters. Eine Strafe kann
aber auch durch Reue des Schuldigen abgewendet werden. Die Hadd - Strafen
werden, falls der angeklagte im Sinne des islamischen Prozeßrechtes
überführt ist, auf jeden Fall angewendet. Die vorgesehenen Strafen
variieren zwischen Auspeitschung oder Steinigung im Falle von Unzucht oder
Ehebruch, Tod durch das Schwert bei Mord, Kreuzigung bei Raubmord und Amputation
von Gliedmaßen bei Diebstahl. Reue oder z.B. die Rückgabe des
gestohlenen Eigentums führen bei dieser Art von Strafe nicht zu deren
Abwendung. Die Hadd - Strafen sind direkt dem Koran entnommen. Dieses
traditionelle islamische Strafrecht wird heute nur noch in wenigen Ländern,
wie etwa Saudi - Arabien, angewendet. Die meisten islamischen Staaten haben sich
Rechtssysteme nach westlichen Vorbild gegeben. Fundamentalistische Bestrebungen
zielen aber in vielen Ländern, wie etwa Ägypten, auf die
Wiedereinführung der Scharia, denn "Allah allein ist der Gesetzgeber, der
Stifter der Scharia". Dieses Gesetz ist ein für allemal geschaffen, was
dazu führt, daß Neuerungen in Rechts- und Moralauffassungen, die die
heutige Zeit nötig machen, oftmals von Proteststürmen der geistlichen
Führungsschicht und der traditionalistischen Volksmassen begleitet
werden.
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