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Der Islam

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5.2. Die Scharia

Die Scharia ist die Lebens- und Rechtsordnung der Muslime und basiert wie schon erwähnt auf dem Koran. Sie wurde über drei Jahrhunderte hinweg von islamischen Theologen und Rechtsgelehrten, den Ulama entwickelt. Ulama heißt “Wissender”. Sie haben islamisches Recht, islamische Theologie und arabische Sprache studiert. Als Zeichen ihrer Würde tragen viele Ulama einen schwarzen Mantel und einen weißen Turban. Im Laufe der Zeit haben die Ulama mit Hilfe des Korans verschiedene Gesetze entwickelt, die in der Scharia zusammengefaßt sind. In ihr sind zum Beispiel Regeln und Vorschriften zum Ehe- und Scheidungsrecht, zum allgemeinen Strafrecht, zum Krieg und zur Sklavenhaltung festgelegt. Die Ulama müssen konkrete Einzelfälle entscheiden, für die sich keine göttlichen oder prophetischen Festlegungen finden lassen. Das trifft für die Mehrzahl der Fälle zu. Sie urteilen und handeln jedoch nur nach ihrem Wissen und der Auslegung des Korans und der Scharia, d.h. sie können nicht sicher sein , den göttlichen Willen in jedem Falle zu erfüllen. Aus diesem Grunde sind in der islamischen Rechtsprechung auch durchaus mehrere unterschiedliche Meinungen gleichberechtigt zugelassen.
Da in der Scharia jedoch vor allem die Belange des persönlichen und religiösen Lebens sowie die Sitten und Gebräuche festgelegt waren und weniger die Bedürfnisse des Staates, der Verwaltung und des Fiskusses geregelt waren, wurde die Scharia in vielen moslemischen Ländern seit dem 16. und 17. Jahrhundert zunehmend durch europäische Rechtsnormen verdrängt. So ging mit dem Vordringens westlicher Wissenschaften und der Aufklärung zu Beginn des Jahrhunderts die Bedeutung der Ulama zurück. Erst in letzter Zeit wächst vor allem in den moslemisch - fundamentalistischen Länder ihr Einfluß wieder. So scheint es den Islamisten, die die Wiedereinführung der Scharia fordern, vordergründig nur um die drastischen Strafandrohungen und die Herabsetzung der Frau zu gehen. Das komplexe und komplizierte Rechtssystem der Scharia und dessen hohe juristischen Qualitäten oftmals kaum oder gar nicht vertraut.

5.3. Hadith

Hadith bedeutet “Gespräch” oder “Mitteilung”, wird aber speziell als Bezeichnung für die Überlieferung der Taten und Aussprüche des Propheten verwendet. Der Hadith ist neben dem Koran die zweite Quelle des islamischen Rechts und ist in seiner Bedeutung diesem nahezu gleichwertig. Hadith ist eine Richtschnur für ein gottgefälliges Leben und dient dazu, die Lebensgeschichte Mohammeds als Vorbild für die Nachwelt zu erhalten. Da die Autorität und Glaubwürdigkeit des Propheten das Wichtigste war, wuchs auch die Zahl der von ihm überlieferten Aussprüche drastisch an. Dies hatte zur Folge, daß später etwa bereits eine halbe Millionen Hadithe im Umlauf waren. Erst im 9. Jahrhundert wurde das Anfangs mündlich weitergegebene Material systematisiert und aufgezeichnet. Von all den zu diesem Zeitpunkt verfaßten Hadithen - Sammlungen wurden von den Sunniten schließlich sechs als verbindlich anerkannt. Die wichtigste ist die des Buchari (810 - 870). Jeder einzelne Hadith besteht aus zwei Teilen: der Kette der Überlieferer und dem eigentlichen Text. Einzelne Wissenschaftler betrachten bis zum Beweis des Gegenteils mehr oder minder alle Hadith - Überlieferungen als Fälschung.
Die Schiiten hingegen haben eine eigene Hadith - Literatur, die im Wesentlichen aus vier Büchern besteht. Sie akzeptieren nur solche Überlieferungen, die auf Ali, den Schwiegersohn Mohammeds und Ahnherren der Schia, zurückgehen. Wegen dieser fundamentalen Differenz hat die Beschäftigung mit dem Hadith in der islamischen Welt bis heute ihre Brisanz behalten. Die Auseinandersetzung um die richtige Auslegung der Überlieferungen nimmt immer wieder zu, wenn sunnitische oder schiitische Autoren der jeweiligen Gegenseite die Fälschung der Hadithe nachzuweisen versuchen.
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
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