|
||||||||||||||
| ISBN: 3423050012 ISBN: 3423050012 ISBN: 3423050012 ISBN: 3423050012 | ||||||||||||||
|
Wir empfehlen: | |||||||||||||
5.2. Die Scharia
Die Scharia ist die Lebens- und Rechtsordnung der
Muslime und basiert wie schon erwähnt auf dem Koran. Sie wurde über
drei Jahrhunderte hinweg von islamischen Theologen und Rechtsgelehrten, den
Ulama entwickelt. Ulama heißt “Wissender”. Sie haben
islamisches Recht, islamische Theologie und arabische Sprache studiert. Als
Zeichen ihrer Würde tragen viele Ulama einen schwarzen Mantel und einen
weißen Turban. Im Laufe der Zeit haben die Ulama mit Hilfe des Korans
verschiedene Gesetze entwickelt, die in der Scharia zusammengefaßt sind.
In ihr sind zum Beispiel Regeln und Vorschriften zum Ehe- und Scheidungsrecht,
zum allgemeinen Strafrecht, zum Krieg und zur Sklavenhaltung festgelegt. Die
Ulama müssen konkrete Einzelfälle entscheiden, für die sich keine
göttlichen oder prophetischen Festlegungen finden lassen. Das trifft
für die Mehrzahl der Fälle zu. Sie urteilen und handeln jedoch nur
nach ihrem Wissen und der Auslegung des Korans und der Scharia, d.h. sie
können nicht sicher sein , den göttlichen Willen in jedem Falle zu
erfüllen. Aus diesem Grunde sind in der islamischen Rechtsprechung auch
durchaus mehrere unterschiedliche Meinungen gleichberechtigt
zugelassen.
Da in der Scharia jedoch vor allem die Belange des
persönlichen und religiösen Lebens sowie die Sitten und Gebräuche
festgelegt waren und weniger die Bedürfnisse des Staates, der Verwaltung
und des Fiskusses geregelt waren, wurde die Scharia in vielen moslemischen
Ländern seit dem 16. und 17. Jahrhundert zunehmend durch europäische
Rechtsnormen verdrängt. So ging mit dem Vordringens westlicher
Wissenschaften und der Aufklärung zu Beginn des Jahrhunderts die Bedeutung
der Ulama zurück. Erst in letzter Zeit wächst vor allem in den
moslemisch - fundamentalistischen Länder ihr Einfluß wieder. So
scheint es den Islamisten, die die Wiedereinführung der Scharia fordern,
vordergründig nur um die drastischen Strafandrohungen und die Herabsetzung
der Frau zu gehen. Das komplexe und komplizierte Rechtssystem der Scharia und
dessen hohe juristischen Qualitäten oftmals kaum oder gar nicht
vertraut.
5.3. Hadith
Hadith bedeutet “Gespräch” oder
“Mitteilung”, wird aber speziell als Bezeichnung für die
Überlieferung der Taten und Aussprüche des Propheten verwendet. Der
Hadith ist neben dem Koran die zweite Quelle des islamischen Rechts und ist in
seiner Bedeutung diesem nahezu gleichwertig. Hadith ist eine Richtschnur
für ein gottgefälliges Leben und dient dazu, die Lebensgeschichte
Mohammeds als Vorbild für die Nachwelt zu erhalten. Da die Autorität
und Glaubwürdigkeit des Propheten das Wichtigste war, wuchs auch die Zahl
der von ihm überlieferten Aussprüche drastisch an. Dies hatte zur
Folge, daß später etwa bereits eine halbe Millionen Hadithe im Umlauf
waren. Erst im 9. Jahrhundert wurde das Anfangs mündlich weitergegebene
Material systematisiert und aufgezeichnet. Von all den zu diesem Zeitpunkt
verfaßten Hadithen - Sammlungen wurden von den Sunniten schließlich
sechs als verbindlich anerkannt. Die wichtigste ist die des Buchari (810 - 870).
Jeder einzelne Hadith besteht aus zwei Teilen: der Kette der Überlieferer
und dem eigentlichen Text. Einzelne Wissenschaftler betrachten bis zum Beweis
des Gegenteils mehr oder minder alle Hadith - Überlieferungen als
Fälschung.
Die Schiiten hingegen haben eine eigene Hadith -
Literatur, die im Wesentlichen aus vier Büchern besteht. Sie akzeptieren
nur solche Überlieferungen, die auf Ali, den Schwiegersohn Mohammeds und
Ahnherren der Schia, zurückgehen. Wegen dieser fundamentalen Differenz hat
die Beschäftigung mit dem Hadith in der islamischen Welt bis heute ihre
Brisanz behalten. Die Auseinandersetzung um die richtige Auslegung der
Überlieferungen nimmt immer wieder zu, wenn sunnitische oder schiitische
Autoren der jeweiligen Gegenseite die Fälschung der Hadithe nachzuweisen
versuchen.
|
||||||||||||||
| |<< First < Previous Index Next > Last >>| | ||||||||||||||
|
Back to the topic site: StudyPaper.com/Startseite/Gesellschaft/Religion External Links to this site are permitted without prior consent. Publication List: Islam | ||||||||||||||
| Home | deutsch | Set bookmark | Send a friend a link | Copyright © | Impressum | ||||||||||||||