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Der Islam

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5.4. Der Dschihad

Unter Dschihad versteht man das individuelle “sich anstrengen, sich bemühen”. Damit ist der kämpferische Einsatz von Besitz und Leben jedes Muslims im Kampf um die Verbreitung des islamischen Glaubens und der Prophetenrolle Mohammeds gemeint.
Der Dschihad - der heilige Krieg - bedeutet aber keinen Krieg im üblichen Sinne. Es geht vielmehr um einen aufopferungsvollen und risikoreichen “Gottesdienst unter Waffen”. Nur als Volljähriger darf man dem Aufruf von Privatleuten, die die nötige Autorität haben, oder Vertretern der politischen Gewalt zum Dschihad folgen. Der Staat als solcher ist dazu nicht nötig. Der Dschihad als “Heiliger Krieg” ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Gegner Nicht - Muslime, nicht mehr als Muslime zählen oder vom Glauben Abgefallene sind (Apostaten). Der Kampf dient der Unterstützung und Stärkung sowie der Erweiterung der moslemischen Glaubensgemeinschaft, der Umma. Wer an den einen, wahren Gott glaubt und sich dazu bekennt, daß Mohammed sein Prophet ist, der gehört der “umma mohammedija”, der Gemeinde Mohammeds an. Damit ist er ein Teil der Gesamtheit der Gläubigen. Sprache, Rasse, Nationalität und die Zugehörigkeit zu den unterschiedlichen religiösen Ausprägungen oder Rechtsschulen des Islams spielen keine Rolle. Ob ein Mensch als Muslim in Saudi-Arabien, Gambia, Indonesien oder Deutschland lebt - der Islam macht ihn zuallererst zum Teil der Gemeinschaft der Muslime. Von den Asketen, später auch von den Sufis (Sufismus), wurde der Dschihad schon früh im übertragenen Sinne als “innerer Kampf” des Frommen gegen die bösen Kräfte der eigenen Psyche (Haß) verstanden. Es ist jedoch falsch in diesem “geistigen” Dschihad das eigentliche Ziel von Koran und Propheten zu sehen: Vorrangig, wenn nicht ausschließlich, ging es um den individuellen Einsatz im Kampf für die Verbreitung des Glaubens.
"Wie wichtig für die Rechtgläubigen der Dschihad ist, möge das folgende Zitat aus dem Buch von Laffin erläutern: ´Der Dschihad ist gesetzlich vorgeschrieben als eines der Mittel, den Islam zu verbreiten. Folglich sollen Nichtmoslems den Islam entweder freiwillig, durch Weisheit und guten Rat annehmen, oder unfreiwillig durch den Kampf des Dschihad.”
Dieses Zitat stammt von Scheich Abdullah Ghoshah, dem höchsten Richter Jordaniens. Allerdings wissen die Moslems seit zweihundert Jahren, daß sie gegen den Westen militärisch keine Chance haben, der Dschihad mehr Idee als Realität ist. Trotzdem schreibt zum Beispiel genannter Scheich: “ Es ist ungesetzlich, den Dschihad aufzugeben, Frieden zu schließen und die Position der Schwäche einzunehmen, es sei denn, diese Unterbrechung diene dem Kräftesammeln in Zeiten, wo die Moslems schwach, ihre Gegner aber stark sind.” Solange die Welt nicht ganz und gar islamisch geworden ist, ist der Dschihad für den “Rechtgläubigen” der Normzustand. Keinen heiligen Krieg zu führen ist eine Position der Schwäche. An Frieden darf er erst denken, wenn das Ziel, die ganze Welt islamisch zu machen, erreicht ist.
Der erste Heilige Krieg war der Krieg um die Befreiung Mekkas durch den Propheten selbst. Im Mittelalter wurde ein Dschihad gegen die europäisch Kreuzfahrerheere geführt, die versucht hatten die ebenfalls für den Islam heiligen Städten wie z.B. Jerusalem zu erobern. In der modernen Zeit sind vor allem drei Kriege zu erwähnen, die als Dschihad geführt wurden. So ist der seit 50 Jahren mit mehr oder minder großer Heftigkeit geführte Kampf der arabischen Welt gegen den Staat der Juden, Israel, ein heiliger Krieg. Im ersten Golfkrieg von 1980 bis 1989 bekämpften sich vordergründig die sunnitische und die schiitische Glaubensrichtung in Gestalt des Irans und des Iraks. In Wahrheit wurde der religiöse Eifer auf beiden Seiten dazu genutzt, das in dieser Gegend so reichlich vorhandene Erdöl unter die eigene Kontrolle zu bringen und auch die Interessen der damaligen Supermächte USA und UdSSR spielten eine nicht unwesentliche Rolle in diesem fast 9 jährigem Gemetzel unter den Glaubensbrüdern. Zum letzten großen Dschihad gegen die USA und die UNO rief der irakische Diktator Hussein 1990/91 auf, der das kleine Nachbaremirat Kuwait zuvor völkerrechtswiedrig besetzt hatte. Dieser Aufruf verhallte fast in der ganzen arabischen Welt ungehört, da die Aggressivität des irakischen Diktators und die damit einhergehende Gefährdung der Stabilität in der arabischen Welt allzu offensichtlich war.
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
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