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Der Islam

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5.6.3. Sufismus

Sufismus ist die Sammelbezeichnung für die asketisch - mystischen Strömungen im Islam und wird von dem arabischen Wort "Suf" (Wolle) abgeleitet. Wegen seiner wollen Kutte heißt der Mystiker Sufi. In Persien wurde er auch "Derwisch" genannt, was soviel bedeutet wie Bettler oder Armer.
Im Sufismus richtet sich das religiöse Streben auf die persönliche Erfahrung der Gottesnähe, Gottesschau oder in einigen extremen Varianten sogar des Einswerdens mit Gott. Dies geschieht durch Askese, dem Verzicht auf Nahrung, Besitz und Enthaltsamkeit, durch Meditation oder Praktiken, die zu Trancezustände führen, etwa rhythmische Bewegungen begleitet von der Rezitation bestimmter Namen und Formeln. Einige dieser Praktiken sind im Islam umstritten und gelten zum Teil als verwerflich, wie zum Beispiel das Hören von Musik und der Tanz.
Einzelne Sufi - Orden haben sich im Widerstand gegen die europäische Kolonialherrschaft profiliert oder spielen heute eine wichtige Rolle als Vorkämpfer der Reislamisierung ihrer Länder.

5.7. Die fünf Säulen des Islam

Unter den fünf Säulen des Islam versteht man die fünf Grundpflichten der Muslime. Dazu zählen:

5.7.1. Schahada - Das Glaubensbekenntnis

Die "Schahada" ist das Glaubensbekenntnis, mit dem der Muslim sich zu seinem Glauben bekennt, Gott in Form, Wort und Tat anbetet und dem Propheten Mohammed nachfolgt.

5.7.2. Salat - Das tägliche Pflichtgebet

Als “Salat" bezeichnet das fünfmal täglich, vor Sonnenaufgang, nach dem Sonnenhöchststand, Nachmittags, nach Sonnenuntergang und Abends stattfindende Pflichtgebet. Dieses wird in einem genau festgelegtem Ritual (Blickrichtung nach Mekka) durchgeführt.

5.7.3. Ramadan - Das Fasten

Das "Saum" oder "Roza" ist das Fasten im Monat Ramadan. Im 9. Monat des islamischen Kalenders wird von Morgens bis zum Sonnenuntergang gefastet. Während dieser Zeit darf ein Muslim nicht essen, nicht trinken und rauchen oder Geschlechtsverkehr haben.

5.7.3. Sakat - Die Armensteuer

Das "Sakat" oder "Zakat" ist die Entrichtung der Armensteuer. Mit den Einkünften der Armensteuer bestreitet der Staat die notwendigen Ausgaben für das Allgemeinwohl. Es ist Pflicht für jeden Muslim, Almosen zu spenden. Die Armenspende gilt als sehr verdienstvoll. So heißt es im Koran:
"Nie könnt ihr zur vollkommenen Rechtschaffenheit gelangen, solange ihr nicht spendet von dem, was ihr habt; und was immer ihr spendet, wahrlich, Allah weiß es wohl." (3:93)
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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